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Fischereischein (nur für Raubfischangler)

Was sollten Sie beachten?

Jeder der die Fischerei ausübt, muss eine Fischereiabgabe entrichten

    • Fischereiabgabe ⮕ 12,00 Euro für 1 Kalenderjahr

    • Fischereiabgabe ⮕ 40,00 Euro für 5 Kalenderjahre

    • Fischereiabgabe für Kinder und Jugendliche vom 8. bis zum 18. Lebensjahr ⮕ 2,50 Euro im Kalenderjahr


Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

  • Fischereischeingebühr ⮕ 25,00 Euro

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

  • Fischereischein und Passbild (bei Verlängerung)

  • Personalausweis und Passbild bei Neuausstellung sowie Nachweis der Anglerprüfung


Öffnungszeiten

Wochentag
Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr