Fischereischein (nur für Raubfischangler)
Was sollten Sie beachten?
Jeder der die Fischerei ausübt, muss eine Fischereiabgabe entrichten
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Fischereiabgabe ⮕ 12,00 Euro für 1 Kalenderjahr
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Fischereiabgabe ⮕ 40,00 Euro für 5 Kalenderjahre
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Fischereiabgabe für Kinder und Jugendliche vom 8. bis zum 18. Lebensjahr ⮕ 2,50 Euro im Kalenderjahr
- PDF-Datei: 312 kB
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
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Fischereischeingebühr ⮕ 25,00 Euro
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
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Fischereischein und Passbild (bei Verlängerung)
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Personalausweis und Passbild bei Neuausstellung sowie Nachweis der Anglerprüfung
- PDF-Datei: 387 kB
Öffnungszeiten
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |