Führerscheinumtausch
Bis zum 19.01.2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Für den Umtausch gelten gestaffelte Fristen.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit der Anlage 8e.
Fahrerlaubnisbehörde Prenzlau
In der Fahrerlaubnisbehörde Prenzlau erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Terminvereinbarung zu den folgenden Öffnungszeiten.
Wochentag |
Öffnungszeiten |
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Montag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
Für Fragen zum Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine stehen die Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 03984 70 3737 gerne zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass insbesondere während der Sprechzeiten die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde auf Grund des aktuell hohen Bürgeraufkommens stark eingeschränkt ist.
Online-Termin buchen
In den Außenstellen der Fahrerlaubnisbehörde in Angermünde, Schwedt/Oder und Templin erfolgt derzeit ausschließlich der Umtausch der Führerscheine und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hierfür nutzen Sie bitte die Online-Terminbuchung.