Inhalt

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Der folgende Link führt Sie direkt zum Zulassungsdienst.

Möchten Sie sich in kompakter Form einen Überblick über die Möglichkeiten des Online-Dienstes verschaffen, dann nutzen Sie bitte unseren Benutzerleitfaden oder lesen die nachstehenden Informationen.

Was sind die Voraussetzungen? Was wird benötigt? Was ist zu tun?

Im Folgenden möchten wir Ihnen Antworten auf diese Fragen und weitere wichtige Informationen zum Umgang mit dem Kfz-Onlinedienst geben.

Wie sind die Voraussetzungen?

Für alle Vorgänge werden benötigt:

  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
  • IBAN

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • Gültige elektr. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) (ab 1.1.2015 im Umlauf) und ggf.Teil II (ZB II) (ab 1.1.2018 im Umlauf) sowie ggf. Stempelplaketten mitSicherheitscodes (ab 1.1.2015 im Umlauf)

Für die Abmeldung benötigen Sie zusätzlich:

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1.1.2015 im Umlauf)

Begriffserläuterungen zu den Fahrzeugpapieren:

  • ZB I ist im Volksmund die Zulassung
  • ZB II ist der Fahrzeugbrief
  • eVB ist die elektronische Versicherungsbestätigung
    (wird von der Versicherung auf Antrag erteilt)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Möglichkeiten habe ich?

Mögliche Vorgänge

  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Adressänderung (ZBI)
  • Neuzulassung (ZBII, COC)

Mindestvoraussetzungen

  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
  • Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
  • Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.

* Probleme bei Online-Vorgängen

Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder Umschreibung von Fahrzeugen bitten wir zu beachten, dass die Durchführung der letzten noch gültigen Hauptuntersuchung von der Prüforganisation (TÜV, DEKRA …) noch nicht im KBA registriert sein kann. In diesem Fall kann das sog. Expressverfahren genutzt werden. Der hierzu auf dem HU-Bericht ausgedruckte Expresscode dient als sofortiger Nachweis der erfolgreich durchgeführten Untersuchung. Der Antragsteller nutzt diesen Code im entsprechenden Schritt bei der Wiederzulassung im Online-Portal der Zulassungsstelle als Nachweis der gültigen Untersuchung. Ist der Expresscode nicht auf dem Untersuchungsbericht ersichtlich, kann der Antrag online nicht gestellt werden.

Im Zusammenhang mit der Neuzulassung von Fahrzeugen bitten wir zu beachten, dass in Ausnahmefällen der Vorgang nicht online durchgeführt werden kann, sofern das Fahrzeug beim KBA durch den Fahrzeughersteller nicht bekanntgegeben worden ist.

In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Zulassungsstelle unter der Rufnummer 03984 – 70 1336 auf. Sie erhalten dann kurzfristig einen Vor-Ort-Termin in der Zulassungsstelle, um Ihr Anliegen zu erledigen.

Fragen & Antworten

Bevollmächtigung

Frage: Ist es nun möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person online anzumelden?
 Einzig im Fall der Abmeldung eines Fahrzeuges kann eine andere Person den Vorgang für den Halter vornehmen.

Wie funktioniert die Abmeldung für eine andere Person?

Möchte man für jemanden Anderen ein Fahrzeug abmelden, werden die Stempelplaketten des Fahrzeugs sowie die ZB I benötigt. Nach der Identifizierung im Portal mit dem nPA der Person, die den Antrag stellt, werden die relevanten Daten der Stempelplaketten und der ZB I (Sicherheitscodes) eingetragen und das Auto außer Betrieb gesetzt. Der Halter bekommt noch ein Schreiben der Zulassungsbehörde, dass sein Fahrzeug abgemeldet wurde.

Verwendung der Zulassungsdokumente

Frage: Was ist, wenn ich die Stempelplakette falsch aufgeklebt habe?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Frage: Womit kann ich mein Kennzeichen reinigen, damit die Plakette auf jeden Fall hält?
 Entsprechend den Anforderungen an die Plaketten und ihre Träger kann ein üblicher Reinigungsvorgang/übliche Reinigungsmittel verwendet werden.

Frage: Ich habe meine Zulassungsdokumente, die mir geschickt wurden, verlegt. Kann ich sie nochmal geschickt bekommen?
Nein. Für die weitere Klärung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Zulassungsbehörde.

Kritische Fragen

Frage: Ich habe einen Zweitwohnsitz und würde mein Fahrzeug gerne darauf online anmelden. Geht das?
 Nein. Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes. Bei mehreren Wohnungen ist der Ort der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zuständig.

Technische Probleme

Frage: Das Portal ist bei mir abgestürzt. Wird mein Vorgang trotzdem bearbeitet?
 Es ist vorgesehen, dass die Daten innerhalb der 30 Minuten eines unterbrochenen Vorganges im Portal gespeichert werden, so dass eine Wiederaufnahme der Beantragung in dieser Zeit möglich ist.

Frage: Mein Zulassungsbescheid/meine Zulassungsdokumente ist/sind nicht angekommen. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Frage: Mein Fahrzeug kann im Portal nicht gefunden werden. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Weitere Probleme

Frage: Ich bin gerade umgezogen. Meine neue Adresse stimmt noch nicht mit meiner Adresse in den Fahrzeugpapieren auf dem nPA überein. Was nun?
Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes.

Frage: Meine Zulassungsdokumente sind nicht angekommen. Laut Zulassungsbehörde wurden diese verschickt. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Frage: Ich habe meinen Sicherheitscode „zerkratzt“ –er ist unleserlich. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

nPA-Nutzung

Frage: Was ist, wenn ich meinen nPA nicht mit der Onlinefunktion freigeschaltet habe? Kann ich i-Kfz dann trotzdem nutzen?
⮕ i-Kfz kann nur mit dem nPA /eAT mit eingeschalteter Onlinefunktion (eID) genutzt werden. Grund hierfür ist die Erfordernis der Einhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus, das lediglich mit nPA/eID-Karte/eAT nachgewiesen werden kann.

i-Kfz für Unternehmen

Frage: Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug zulassen?
 Noch nicht. i-Kfz hat mit Stufe 3 Bürgerinnen und Bürger im Fokus. Die Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen – sog. Juristische Personen – erfolgt mit der nächsten Stufe i-Kfz. Diese Stufe 4 befindet sich derzeit in der Entwicklung. Hierfür sind noch Komponenten, insbesondere zur Identifizierung von Unternehmen, zu entwickeln.

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeit an

  • Zur Detailansicht des Mediums: Visa
    Eine textuelle Alternative der Grafik finden Sie im folgenden Fließtext.

    Visa

    Am Ende der internetbasierten Fahrzeugzulassung werden Sie über eine sichere Verbindung zur ePayBL-Webseite (Bezahlplattform des Landes Brandenburg) weitergeleitet. Als Zahlverfahren kann hier Kreditkarte ausgewählt werden.
    Akzeptierte Kreditkarten sind Visa- und Mastercard-Kreditkarten.

  • Zur Detailansicht des Mediums: PayPal
    Eine textuelle Alternative der Grafik finden Sie im folgenden Fließtext.

    PayPal

    Am Ende der internetbasierten Fahrzeugzulassung werden Sie über eine sichere Verbindung zur ePayBL-Webseite (Bezahlplattform des Landes Brandenburg) weitergeleitet. Dort können Sie als Zahlverfahren PayPal wählen und werden dann wiederum über eine sichere Verbindung zur PayPal-Webseite weitergeleitet.
    Mehr Informationen über PayPal unter paypal.de

Erklärvideo