Kfz-Zulassung
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Richtlinien zur StVZO
- Fahrzeugzulassungsverordnung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 60 EUR betragen.
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
Bei der Zulassung, Bearbeitung und Änderung von Halter- bzw. Kraftfahrzeugdaten sind folgende Unterlagen immer vorzulegen:
- Personalausweis im Original oder Reisepass i.V.m. einer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - bei juristischen Personen auch den Personalausweis o. Reisepass i.V.m. einer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Vertretungsberechtigten oder Prokuristen
- Kraftfahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei Umzug innerhalb der Uckermark)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- letzte Bescheinigung des Untersuchungsberichts der Hauptuntersuchung (HU)
- Kfz.-Schild bei Umkennzeichnung, Verlust, Diebstahl und Stillegung des Kraftfahrzeuges
- Versicherungsbestätigung (eVB - früher Doppelkarte)
- Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich, wenn im Auftrag eines Dritten gehandelt wird. Nicht beglaubigte Kopien werden nicht anerkannt.
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