Inhalt

Kfz-Zulassung


Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 60 EUR betragen.

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

Bei der Zulassung, Bearbeitung und Änderung von Halter- bzw. Kraftfahrzeugdaten sind folgende Unterlagen immer vorzulegen: 

  • Personalausweis im Original oder Reisepass i.V.m. einer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - bei juristischen Personen auch den Personalausweis o. Reisepass i.V.m. einer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Vertretungsberechtigten oder Prokuristen
  • Kraftfahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei Umzug innerhalb der Uckermark) 
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • letzte Bescheinigung des Untersuchungsberichts der Hauptuntersuchung (HU)
  • Kfz.-Schild bei Umkennzeichnung, Verlust, Diebstahl und Stillegung des Kraftfahrzeuges
  • Versicherungsbestätigung (eVB - früher Doppelkarte)
  • Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich, wenn im Auftrag eines Dritten gehandelt wird. Nicht beglaubigte Kopien werden nicht anerkannt.