Benötigte Unterlagen
Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Für den Umtausch des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Bei der Beantragung sind
- ein gültiger Personalausweis
- ein biometrisches Passfoto sowie
- der aktuelle Führerschein
vorzulegen.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich
Ehemalige Berlinerinnen und Berliner können unter dem Serviceportal der Fahrerlaubnisbehörde Berlin die Dienstleistung "Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift" mit der Möglichkeit der Online-Abwicklung unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121596/ nutzen.
Unter diesem Link kann die Karteikartenabschrift bequem (ohne Mail oder Fax) rund um die Uhr und an 365 Tagen bei der Fahrerlaubnisbehörde Berlin beantragt werden.