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Fristen

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Führerscheinen zu Problemen kommen.