Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 60 EUR betragen.
Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 60 EUR betragen.