Inhalt

Welche Möglichkeiten habe ich?

Mögliche Vorgänge

  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Adressänderung (ZBI)
  • Neuzulassung (ZBII, COC)

Mindestvoraussetzungen

  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
  • Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
  • Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.

* Probleme bei Online-Vorgängen

Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder Umschreibung von Fahrzeugen bitten wir zu beachten, dass die Durchführung der letzten noch gültigen Hauptuntersuchung von der Prüforganisation (TÜV, DEKRA …) noch nicht im KBA registriert sein kann. In diesem Fall kann das sog. Expressverfahren genutzt werden. Der hierzu auf dem HU-Bericht ausgedruckte Expresscode dient als sofortiger Nachweis der erfolgreich durchgeführten Untersuchung. Der Antragsteller nutzt diesen Code im entsprechenden Schritt bei der Wiederzulassung im Online-Portal der Zulassungsstelle als Nachweis der gültigen Untersuchung. Ist der Expresscode nicht auf dem Untersuchungsbericht ersichtlich, kann der Antrag online nicht gestellt werden.

Im Zusammenhang mit der Neuzulassung von Fahrzeugen bitten wir zu beachten, dass in Ausnahmefällen der Vorgang nicht online durchgeführt werden kann, sofern das Fahrzeug beim KBA durch den Fahrzeughersteller nicht bekanntgegeben worden ist.

In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Zulassungsstelle unter der Rufnummer 03984 – 70 1336 auf. Sie erhalten dann kurzfristig einen Vor-Ort-Termin in der Zulassungsstelle, um Ihr Anliegen zu erledigen.