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Fragen & Antworten

Bevollmächtigung

Frage: Ist es nun möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person online anzumelden?
 Einzig im Fall der Abmeldung eines Fahrzeuges kann eine andere Person den Vorgang für den Halter vornehmen.

Wie funktioniert die Abmeldung für eine andere Person?

Möchte man für jemanden Anderen ein Fahrzeug abmelden, werden die Stempelplaketten des Fahrzeugs sowie die ZB I benötigt. Nach der Identifizierung im Portal mit dem nPA der Person, die den Antrag stellt, werden die relevanten Daten der Stempelplaketten und der ZB I (Sicherheitscodes) eingetragen und das Auto außer Betrieb gesetzt. Der Halter bekommt noch ein Schreiben der Zulassungsbehörde, dass sein Fahrzeug abgemeldet wurde.

Verwendung der Zulassungsdokumente

Frage: Was ist, wenn ich die Stempelplakette falsch aufgeklebt habe?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Frage: Womit kann ich mein Kennzeichen reinigen, damit die Plakette auf jeden Fall hält?
 Entsprechend den Anforderungen an die Plaketten und ihre Träger kann ein üblicher Reinigungsvorgang/übliche Reinigungsmittel verwendet werden.

Frage: Ich habe meine Zulassungsdokumente, die mir geschickt wurden, verlegt. Kann ich sie nochmal geschickt bekommen?
Nein. Für die weitere Klärung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Zulassungsbehörde.

Kritische Fragen

Frage: Ich habe einen Zweitwohnsitz und würde mein Fahrzeug gerne darauf online anmelden. Geht das?
 Nein. Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes. Bei mehreren Wohnungen ist der Ort der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zuständig.

Technische Probleme

Frage: Das Portal ist bei mir abgestürzt. Wird mein Vorgang trotzdem bearbeitet?
 Es ist vorgesehen, dass die Daten innerhalb der 30 Minuten eines unterbrochenen Vorganges im Portal gespeichert werden, so dass eine Wiederaufnahme der Beantragung in dieser Zeit möglich ist.

Frage: Mein Zulassungsbescheid/meine Zulassungsdokumente ist/sind nicht angekommen. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Frage: Mein Fahrzeug kann im Portal nicht gefunden werden. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Weitere Probleme

Frage: Ich bin gerade umgezogen. Meine neue Adresse stimmt noch nicht mit meiner Adresse in den Fahrzeugpapieren auf dem nPA überein. Was nun?
Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes.

Frage: Meine Zulassungsdokumente sind nicht angekommen. Laut Zulassungsbehörde wurden diese verschickt. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Frage: Ich habe meinen Sicherheitscode „zerkratzt“ –er ist unleserlich. Was nun?
 In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

nPA-Nutzung

Frage: Was ist, wenn ich meinen nPA nicht mit der Onlinefunktion freigeschaltet habe? Kann ich i-Kfz dann trotzdem nutzen?
⮕ i-Kfz kann nur mit dem nPA /eAT mit eingeschalteter Onlinefunktion (eID) genutzt werden. Grund hierfür ist die Erfordernis der Einhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus, das lediglich mit nPA/eID-Karte/eAT nachgewiesen werden kann.

i-Kfz für Unternehmen

Frage: Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug zulassen?
 Noch nicht. i-Kfz hat mit Stufe 3 Bürgerinnen und Bürger im Fokus. Die Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen – sog. Juristische Personen – erfolgt mit der nächsten Stufe i-Kfz. Diese Stufe 4 befindet sich derzeit in der Entwicklung. Hierfür sind noch Komponenten, insbesondere zur Identifizierung von Unternehmen, zu entwickeln.