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Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Was sollten Sie beachten?

Gern beraten wir Sie telefonisch oder per E-Mail. Die Antragstellung kann online oder per Post erfolgen.

Anspruch auf Landesausbildungsförderung haben Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg bei den Eltern haben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

BbgAföG (Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz)

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

-keine-

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen und einreichen?

Weitere Informationen zur Landesausbildungsförderung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Antragsformulare sowie die Möglichkeit der Online-Antragstellung finden Sie unter -Externe Links-.