Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisverwaltung Uckermark ist bemüht, den Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zum überwiegenden Teil vereinbar. Die Seite wurde im August 2022 von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg überprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einzelne PDF-Dateien, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte - Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Grafiken und Objekte nicht über angemessene Alternativtexte verfügen. Dies gilt auch vereinzelt für informationstragendes Bildmaterial. Wo noch Alternativtexte fehlen sind wir bemüht, diese zeitnah nachzutragen.
- fehlende "autocomplete"- Funktion im Formular "Termin reservieren"
- unzureichendes Kontrastverhältnis im Kurzmenü
- Verlinkungen für Maus und Tastaturnutzer nicht deutlich erkennbar
- Navigation tlw. nicht einheitlich, fehlerhafte Sprungmarken
- fehlerhafte HTML-Syntax
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten aufgefallen? Dann schreiben Sie uns an webmaster@uckermark.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden: