Jagdschein beantragen
Was sollten Sie beachten?
Eine entgeltliche Jagderlaubnis ist bei der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen, für die Prüfung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Flächeneintragungen sind im Zusammenhang mit der Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines gebührenfrei. Für eine Flächeneintragung ohne Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben (Eintragung erfolgt nach Vorlage des Vertrages.)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Jagdschein:
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1 Jahr 60,00 Euro (35,00 Euro Gebühr, 25,00 Euro Abgabe)
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2 Jahre 100,00 Euro (50,00 Euro Gebühr, 50,00 Euro Abgabe)
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3 Jahre 155,00 Euro (80,00 Euro Gebühr, 75,00 Euro Abgabe)
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Jagdschein für Jugendliche:
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1 Jahr 40,00 Euro (15,00 Euro Gebühr, 25,00 Euro Abgabe)
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2 Jahre 70,00 Euro (20,00 Euro Gebühr, 50,00 Euro Abgabe)
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Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
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Personalausweis
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Jagdschein und eventuell Passbild
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Jagdhaftpflichtversicherung
- PDF-Datei: 56 kB
Öffnungszeiten
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |